1. Dezember 2016
Aufwendungen, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, sind dann nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall werden sie nur im Rahmen der Abschreibung (AfA) berücksichtigt. Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für "Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen", […]