Bundesrat billigt Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Fachkräften auch
  aus Staaten außerhalb der EU künftig eine leichtere Einwanderung.
  Das soll den Fachkräftemangel in Deutschland lindern.
Nach dem Gesetz darf jede Person in Deutschland arbeiten, die einen Arbeitsvertrag
  und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf
  sog. Engpassberufe entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung,
  ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommen,
  wird grundsätzlich verzichtet.
  Probeweise (auf fünf Jahre befristet) wird ermöglicht, dass Menschen
  mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können,
  um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in dieser Zeit
  nicht und müssen nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des
  Aufenthaltes gesichert ist. Außerdem verbessert das Gesetz die Möglichkeiten,
  sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen
  zu lassen.
Ausländer, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen, müssen
  nicht mehr einen Schulabschluss vorweisen, der zum Studium in Deutschland berechtigt.
  Ein Abschluss, der ein Studium im Heimatland ermöglicht, reicht.
Arbeitgeber haben künftig vier Wochen (zzt. zwei Wochen) Zeit, der Ausländerbehörde
  mitzuteilen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde.
