Abschlüsse und Prüfungen

Den Unternehmenserfolg im Blick haben

Nach Vorgaben des Handelsgesetzbuches

Jahresabschlüsse + Prüfungen

Mittelgroße Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs müssen ihre Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Hier können wir über die mit uns verbundene WSG Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für unsere Mandanten tätig sein.

Veröffentlichungen

Gesetzliche Mindestangaben beachten

Zudem sind Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs verpflichtet, ihren Jahresabschluss ganz oder teilweise im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Aufgabe können wir für unsere Mandanten erledigen. Dabei wird selbstverständlich darauf geachtet, das nur die gesetzlichen Mindestangaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Kritische Analyse

Basis für zukünftige Entscheidungen

Jahresabschlüsse dokumentieren das Erreichte in Zeitabschnitten. Wichtig ist die kritische Analyse als Basis für zukünftige Entscheidungen des Unternehmens.

Wir erstellen auf Basis der von uns erstellten oder der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung Jahresabschlüsse für Unternehmen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes zu beachten. Jede Form eines Abschlusses wird von uns betriebswirtschaftlich analysiert und individuell mit dem Mandanten besprochen.

Durch die Lösung des Steuerrechts vom Handelsrecht durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ab dem Jahr 2010 ist neben der Handelsbilanz zusätzlich eine Steuerbilanz zu erstellen und in einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Format elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Soweit für steuerliche Zwecke Sonderregelungen zur Reduzierung der Steuerlast in Anspruch genommen werden können, wird dies natürlich in der Steuerbilanz berücksichtigt.

Leistungskatalog

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit allen gesetzlichen Bestandteilen
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler
  • Jahresabschlusserstellung für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Familienstiftungen
  • Betriebswirtschaftliche Analyse von Abschlüssen
  • Erstellung von Steuerbilanzen
  • Jahresabschlussprüfung über die WSG Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH
  • Einstellung offenlegungspflichtiger Abschlüsse im Bundesanzeiger