Grundlage einer jeden Unternehmenssteuerung ist die Verarbeitung und Aufbereitung sämtlicher Geschäftsvorgänge in Form verlässlicher Buchführung.
Wir verstehen uns als Berater unserer Mandanten aber auch als Dienstleister im besten Sinne und kümmern uns um die Erledigung vieler gesetzlicher Obliegenheiten im Steuer- und Handelsrecht.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs müssen ihre Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.
Hier können wir über die mit uns verbundene WSG Hanseatische Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für unsere Mandanten tätig sein.
Die Digitalisierung der Wirtschaft und ihrer Prozesse durchdringt auch unseren Berufsstand immer stärker. Wurden früher alle Belege gesammelt und in den Pendelordner gelegt, der dann zum Steuerberater expediert wurde, sind heute elektronische Medien sicher und sinnvoll einzusetzen.
Warum nicht alle Papiere im Unternehmen behalten und nur gescannt an den Berater geben?
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