Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
  soll die wirkungsvolle und effektive Verhinderung von illegaler Beschäftigung
  und Schwarzarbeit erreicht werden. Dafür erhält die "Finanzkontrolle
  Schwarzarbeit" weitere Befugnisse im Kampf gegen illegale Beschäftigung,
  Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Bundesrat stimmte einem
  entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 28.6.2019 zu.
Die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit", die beim Zoll angesiedelt ist,
  soll Scheinarbeit oder vorgetäuschte Selbstständigkeit, Menschenhandel
  und Arbeitsausbeutung aufdecken – zudem missbräuchliches Anbieten von Schrottimmobilien
  oder Kindergeldmissbrauch. Ermittler prüfen künftig auch solche Fälle
  von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit, bei denen Dienst- oder Werkleistungen
  noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen – zum Beispiel auf
  sog. Tagelöhnerbörsen. Sie verfolgen zudem Fälle von vorgetäuschten
  Dienst- oder Werkleistungen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen
  zu erhalten.
Um Missbrauch von Kindergeld zu verhindern, erhält die Familienkasse eigene
  Prüfungskompetenzen. Neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürger sind
  in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug ausgeschlossen, sofern sie keine
  inländischen Einkünfte erzielen. Auch laufende Kindergeldzahlungen
  kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen künftig
  vorläufig einstellen.
Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
