Auskunftspflichten des Arbeitgebers
In einem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) entschiedenen
  Fall wurde einem Arbeitnehmer nach mehreren Abmahnungen wegen Minderleistung
  gekündigt. Gegen den betroffenen Mitarbeiter führte das Unternehmen
  vorher interne Compliance-Ermittlungen durch. Der Arbeitnehmer verlangte Auskunft
  über alle Daten, die der Arbeitgeber über ihn gespeichert hatte. Dieser
  weigerte sich.
Die LAG-Richter verpflichteten den Arbeitgeber jedoch die gesammelten Informationen
  herauszugeben einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse aus den internen
  Compliance-Ermittlungen. Ferner gestanden sie dem Arbeitnehmer einen Anspruch
  auf Herausgabe der Leistungs- und Verhaltensdaten in Form einer Datenkopie zu.
  Die Entscheidung begründete das LAG mit den Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung.
