"Gefällt mir"-Button von Facebook
Der Betreiber einer Website, der den "Gefällt mir"-Button von
  Facebook so eingebettet hat, dass schon beim Aufrufen der Seite die personenbezogenen
  Daten des Besuchers an Facebook übertragen werden, ist gemeinsam mit Facebook
  für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Regelungen verantwortlich.
Die Verantwortlichkeit für die Verarbeitungsvorgänge bezieht sich
  auf die Seiten, auf die der Betreiber tatsächlich Einfluss hat. Bei dem
  "Gefällt mir"-Button ist es die Phase der Erhebung der Daten
  durch das Einbetten des Buttons sowie die Übermittlung der erhobenen Nutzerdaten
  an Facebook, die durch Aufruf der eigenen Seite ausgelöst wird. Daher hat
  der Seitenbetreiber ggf. die Einwilligung des Nutzers einzuholen und muss ihn
  über die Datenverarbeitung informieren, bevor eine Erhebung und Übermittlung
  der Daten erfolgt.
