Wiedereinführung der Meisterpflicht
Ein von der Koalition vorgelegter Gesetzesentwurf sieht vor, dass in zwölf
  derzeit zulassungsfreien Handwerksberufen künftig wieder die Meisterpflicht
  eingeführt werden soll. 
Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
  Beton-stein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer,
  Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher,
  Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter
  sowie Orgel- und Harmoniumbauer. 
Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht
  abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen
  wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen
  zu geben.
