Kündigung einer Versicherung auch ohne Bestätigung
Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) kamen in ihrem Hinweisbeschluss
  vom 2.9.2019 zu der Entscheidung, dass ein Versicherungsvertrag auch beendet
  ist, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers
  nicht bestätigt hat.
Diesem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin
  hatte bei einer Versicherung eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
  abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall
  beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz, obwohl sie
  selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte. 
Das OLG wies darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung zu
  Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag war aufgrund der Kündigung
  der Klägerin wirksam beendet worden. Die Versicherungsgesellschaft hatte
  weder gegenüber der Versicherungsnehmerin bestätigen müssen,
  dass sie die Kündigung erhalten hatte, noch dass sie diese als wirksam
  anerkannte. Wenn die Versicherungsnehmerin Zweifel hieran gehabt hätte,
  hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.
