Sonntagsverkauf von Backwaren in Bäckereifilialen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.10.2019 entschieden, dass der Verkauf
  von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch
  außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist. 
Bei diesen Filialen handelt es sich nach Auffassung der BGH-Richter um Gaststättengewerbe
  im Sinne des Gaststättengesetzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés
  betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
  anbietet. 
Der Anwendung des Gaststättenrechts steht nicht entgegen, dass die Bäckerei
  innerhalb desselben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Verkaufsstelle
  betreibt. Desgleichen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke
  im Café zur Selbstbedienung bereitstellt.
