Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Hundebiss
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit
  eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher
  das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
  zu ersetzen.
Die Richter vom Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilten am 10.10.2019 einen
  Hundehalter zur Zahlung von Schmerzensgeld (2.000 €) und Ersatz für
  Verdienstausfall (3.100 €). In dem Fall aus der Praxis war ein Hundehalter
  mit seiner angeleinten Bulldogge spazieren. Ein anderer Hundehalter wollte seinen
  Hund (Terrier) ebenfalls ausführen. Der Terrier sprang, als der Kofferraum
  geöffnet wurde, nicht angeleint aus dem Fahrzeug und lief auf den anderen
  Hundehalter und dessen Hund zu. Im Verlauf des folgenden "Gemenges"
  kam der Hundehalter der Bulldogge zu Fall und wurde ins Gesicht gebissen. Der
  freiberuflich Tätige war fünf Tage arbeitsunfähig und hat eine
  Narbe davongetragen.
