Kindergeldbezug beim sog. paritätischen Wechselmodell
Werden nach der Trennung der Eltern die Kinder zu annähernd gleichen Zeitanteilen
  in beiden Haushalten betreut, versorgt und erzogen, handelt es sich um ein sog.
  paritätisches Wechselmodell. Nun hatten die Richter des Oberlandesgerichts
  Celle über die Berechtigung des Kindergeldbezugs in einem solchen Wechselmodell
  zu entscheiden. Sie kamen zu dem Urteil, dass hier das Kindeswohl entscheidend
  ist. Danach steht dem Elternteil das Kindergeld zu, welches die Gewähr
  dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohl des Kindes verwendet wird.
