Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf
  für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung
  gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die
  Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen.
  Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und
  der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner ist nach dem Entwurf die
  Berechnung von Zusatzkosten an den Käufer verboten, die von dem Verkäufer
  oder einem Dritten für die Vermittlung oder zusammenhängende Leistungen
  geschuldet werden.
