Entgeltklausel für Bankauskünfte
Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe eines Betrages
  von 25 € ist unbedenklich, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am
  Main (OLG) in seinem Urteil vom 24.5.2019. In ihrer Begründung führten
  die OLG-Richter aus, dass es sich bei der Auskunftserteilung durch die Bank
  um eine zusätzliche Leistung handelt, die von sonstigen Gebühren für
  Kontoführung etc. nicht abgedeckt sind. Eine solche Bankauskunft dient
  der Information Dritter über die "wirtschaftlichen Verhältnisse
  des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit".
