Gesetz für schnellere Arzttermine
Der Bundesrat hat am 12.4.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz gebilligt,
  das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche
  Versorgung auf dem Land verbessern soll. Das Gesetz verpflichtet niedergelassene
  Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre
  Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen.
Ferner müssen Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie
  Hals-Nasen-Ohren-Ärzte in der Woche fünf offene Sprechstunden anbieten.
  Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über
  eine bundeseinheitliche Notdienstnummer (116 117) und übers Internet ständig
  erreichbar sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite
  vom "Ärztlichen Bereitschaftsdienst" – https://www.116117.de.
