III. Bürokratieentlastungsgesetz in Planung – weitere Änderungen
Das geplante III. Bürokratieentlastungsgesetz soll die Wirtschaft, die
  Bürger und die Verwaltung von Bürokratie entlasten. Es enthält
  folgende Schwerpunkte:
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Krankenkassen
 informieren künftig den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über
 Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten
 Arbeitnehmers.
- Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen:
 Es entfällt für Unternehmen die Pflicht, bei einem Wechsel der
 Steuersoftware die alten DV-Programme zehn Jahre lang in Betrieb zu halten.
 Künftig können diese fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft
 werden, sofern ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen
 vorhanden ist.
- Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Hotels
 und Pensionen müssen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen
 und unterschreiben lassen. Das soll künftig auch digital möglich
 sein – zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.
Über die einzelnen Schwerpunkte werden wir Sie nach Verabschiedung des
  Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.
