Kein Arbeitsunfall bei Einwurf eines privaten Briefs
In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall verletzte sich eine
  Frau, als sie auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle versuchte einen privaten
  Brief einzuwerfen. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob es sich hier um
  einen Arbeitsunfall handelte.
Das BSG kam zu der Entscheidung, dass dieser Briefeinwurf als rein privatwirtschaftliche
  Handlung zu beurteilen ist, und somit nicht mehr unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung
  stand. Zwar unterliegt grundsätzlich das Zurücklegen des mit der versicherten
  Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wegs nach und von dem Ort
  der Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frau
  hatte diesen Weg jedoch unterbrochen, als sie den Pkw verlassen hat, um einen
  Brief einzuwerfen.
