Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch für Pflegekosten eines Elternteils
In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürgschaft für die
  Pflegekosten der Mutter übernommen. Nach ihrem Tod verlangte er von seinem
  Bruder eine anteilige Kostenübernahme. Da unter Geschwistern keine Erstattungsansprüche
  von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten bestehen, blieb der
  bürgende Sohn an den Kosten hängen.
Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch wird lediglich für Fälle
  anerkannt, in denen ein Elternteil allein für den Unterhalt eines gemeinsamen
  ehelichen Kindes aufgekommen ist, obwohl auch der andere Elternteil dem Kind
  unterhaltspflichtig war. Dieser Ausgleichsanspruch beruht auf der Unterhaltspflicht
  beider Eltern gegenüber ihrem Kind.
