Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Ärzte, Krankenhäuser
  und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass
  sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere
  Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise
  der Ärztekammer sind erlaubt.
Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen
  Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie
  enthält auch die Namen der Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche
  durchführen. Die Liste wird monatlich aktualisiert und ist im Internet
  einsehbar.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss vor, dass Krankenkassen die
  Kosten für die Verhütungspille zwei Jahre länger und damit bis
  zum 22. Lebensjahr übernehmen. Das soll helfen, ungewollte Schwangerschaften
  zu vermeiden.
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Änderung des Werbeverbots
  für Schwanger-schaftsabbrüche am 15.3.2019 gebilligt.
