Spaziergang in der Arbeitspause ist nicht unfallversichert
Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsdienliche
  Tätigkeit verrichten. Spazierengehen in einer Arbeitspause ist keine Haupt-
  oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis eines Versicherten,
  sondern stellt eine eigenwirtschaftliche Verrichtung dar. Verunglückt ein
  Versicherter hierbei, ist dies daher kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen
  Unfallversicherung. Zu dieser Entscheidung kam das Hessische Landessozialgericht
  in seinem Urteil vom 24.7.2019.
