Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 15.11.2019 die neuen
  Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten
  für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1.1.2020
  bekannt gemacht. Eine Reisekostentabelle finden Sie auf der Internetseite des
  BMF unter: 
  https://www.bundesfinanzministerium.de und dort unter Service ->
  Publikationen -> BMF-Schreiben.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für
  Luxemburg geltende Pauschbetrag, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete
  eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.
