Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamtes geplant
Das Niedersächsische Finanzministerium hat Änderungen zur Stärkung
  des Ehrenamtes bekannt gegeben, die in das sog. Jahressteuergesetz 2019 einfließen
  sollen. 
Danach soll die Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 €
  ansteigen. Diese betrifft diejenigen, welche als Übungsleiter, Betreuer,
  Ausbilder, Erzieher o. Ä. tätig sind. Wer sich ehrenamtlich engagiert
  und dafür eine Vergütung oder Entschädigung erhält, kann
  eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € anstelle von 720 €
  im Jahr ansetzen, zum Beispiel für Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen
  oder Sportvereinen, soweit es sich dabei nicht um Übungsleitertätigkeiten
  handelt.
Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (zuvor 200 €) reicht ein
  vereinfachter Spendennachweis wie z. B. eine Buchungsbestätigung, soweit
  alle notwendigen Informationen daraus ersichtlich sind. Selbiges gilt auch bei
  Spenden in Katastrophenfällen.
Ein Verein, der wie ein normaler Gewerbebetrieb am Wirtschaftsleben teilnimmt,
  hat Körperschaft- und Gewerbesteuer zu zahlen. Allerdings besteht für
  die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eine Einnahmen-Freigrenze von 35.000
  €, welche jetzt auf 45.000 € angehoben werden soll.
