Unterhaltsanspruch einer nicht ehelichen Mutter bei neuer Partnerschaft
Die nicht eheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den
  Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht
  und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit
  nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft
  zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt. Zu dieser Entscheidung kamen
  die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in ihrem Beschluss vom 3.5.2019.
