Versicherung – Belehrung über Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Eine Versicherung muss über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
  in Textform aufklären. Dabei genügt es, wenn der Versicherer diese
  Belehrung des Versicherungsnehmers in einem Schadensmeldungsfragebogen oder
  einem sonstigen Schreiben aufnimmt, in welchem dem Versicherungsnehmer Fragen
  zur Aufklärung des Versicherungsfalles gestellt werden. Die Belehrung muss
  sich jedoch durch ihre Platzierung in unmittelbarer Nähe zu den gestellten
  Gesundheitsfragen drucktechnisch so hervorheben, dass sie vom Versicherungsnehmer
  schlechterdings nicht übersehen werden kann.
Die Belehrung über ein Vertragsanpassungsrecht des Versicherers ist nach
  Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden jedoch unwirksam, wenn sie keinen
  Hinweis darauf enthält, dass eine Vertragsanpassung nicht nur zu einem
  rückwirkenden Beitragszuschlag, sondern auch zu einem rückwirkenden
  Risikoausschluss führen kann.
