Vorsorgevollmacht
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige
  Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.
  In einer Vorsorgevollmacht gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für
  den Fall einer später eintretenden Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit
  (z. B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) einem anderen
  die Vollmacht, im Namen der betroffenen Person zu handeln. Sie ist nicht nur
  sinnvoll für ältere Menschen, sondern für jeden. Denn auch bei
  Ehe- und Lebenspartnern dürfen diese im Notfall nicht automatisch füreinander
  handeln. Bei Nichtvorliegen einer Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht, wer
  für den Betroffenen die Entscheidungen trifft (z. B. ein Angehöriger
  oder auch ein Berufsbetreuer).
Die Wahl des Bevollmächtigten will gut überlegt sein. Das Vertrauen
  in die Person ist eine wichtige Voraussetzung, da diese im "Ernstfall"
  wichtige Entscheidungen z. B. bei medizinischen Behandlungen, bei der Auswahl
  eines Pflegeplatzes und in finanziellen Dingen zu treffen hat. Informationen
  finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für
  Verbraucherschutz unter https://www.bmjv.de – Publikationen.
