Wirksamkeit eines Nottestaments vor drei Zeugen
Grundsätzlich ist ein sog. "Drei-Zeugen-Testament" möglich.
  Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass ein Testament vor einem Notar
  oder ein Nottestament vor dem Bürgermeister nicht mehr möglich ist,
  kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.
  Als Zeuge können aber nicht die Kinder oder bestimmte andere Verwandte
  der Person mitwirken, die durch das Testament einen rechtlichen Vorteil erhält.
In ihrem Beschluss vom 5.7.2017 stellten die Richter des Oberlandesgerichts
  Köln klar, dass ein Nottestament vor drei Zeugen unwirksam ist, wenn der
  Sohn der als Alleinerbin eingesetzten Begünstigten daran mitwirkt. In dem
  entschiedenen Fall waren vier Personen anwesend. Aber auch diese Tatsache änderte
  nichts an dem Ergebnis. Zum einen hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die
  vierte Person nicht an der Beurkundung beteiligt werden sollte, sondern die
  Erklärung des Erblassers lediglich mit angehört hatte. Zeugen eines
  Nottestaments müssen aber von Anfang an zur Mitwirkung bereit sein, da
  jeder gleichberechtigt mit den anderen die Verantwortung für die richtige
  Wiedergabe der Erklärung trägt.
