Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und Kinderzuschlags ab 2017
Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen
die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen
Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags
zum 1.1.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld.
Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog.
kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.
Die von der Bundesregierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
2016
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ab 2017
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ab 2018
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Grundfreibetrag/Unterhaltshöchstbetrag |
8.652 €
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8.820 €
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9.000 €
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Kinderfreibetrag |
4.408 €
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4.716 €
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4.788 €
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Kindergeld 1. und 2. Kind |
190 €
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192 €
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194 €
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3. Kind |
196 €
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198 €
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200 €
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4. Kind und weitere |
221 €
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223 €
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225 €
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Kinderzuschlag |
max. 160 €
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max. 170 €
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max. 170 €
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Über die weiteren geplanten Änderungen werden wir Sie nach Verabschiedung
des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.