Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die
letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,
der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief
empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen
können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2018 vernichtet
werden:
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*: Bücher, Inventare, Bilanzen,
Rechnungen und Buchungsbelege (Offene-Posten-Buchführung) – d. h.
Bücher mit Eintragung vor dem 1.1.2009, Bilanzen und Inventare,
die vor dem 1.1.2009 aufgestellt sind, sowie Belege mit Buchfunktion. - Aufbewahrungsfrist 6 Jahre*: Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe
sowie Kopien von abgesandten Handels- und Geschäftsbriefen, sonstige
Unterlagen – d. h. Unterlagen und Lohnkonten, die vor dem 1.1.2013entstanden sind.
* Dies gilt nicht, soweit Bescheide noch nicht endgültig und soweit Rechtsbehelfs-
oder Klageverfahren anhängig sind.