In den meisten Ausbildungsverträgen ist ein festes Datum als Ausbildungsende
angegeben (z. B. 31.8.). Es gibt jedoch noch weitere Faktoren, die sich auf
die Beendigung der Ausbildung auswirken können. Grundsätzlich tritt
automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit das Ende des Berufsausbildungsverhältnisses
ein. In vielen Fällen wirkt sich jedoch auch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
auf das Ausbildungsverhältnis aus. Hier einmal die verschiedenen Fallkonstellationen:
Grundsätzlich ist das Ende der Ausbildung zu melden und der Arbeitgeber
muss seinerseits das Ende der Krankenkasse melden. Sofern der Auszubildende
nicht weiterbeschäftigt wird, ist eine Abmeldung erforderlich.
Im Falle einer Weiterbeschäftigung muss das Ende der Berufsausbildung
und der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gemeldet werden. Finden
das tatsächliche Ende der Ausbildung und der Beginn der Beschäftigung
im laufenden Monat statt, kann der Arbeitgeber den letzten Tag des Monats, in
dem die Ausbildung endet, als Ende-Datum angeben. Den Beginn der Beschäftigung
kann er auf den Ersten des Folgemonats legen.