Fahrverbot bei allen Straftaten

Fahrverbot bei allen Straftaten

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und
weiterer Gesetze beschlossen. Damit sollen Gerichte künftig ein Fahrverbot
als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängen können.

Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens
wie z. B. verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit,
die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang
mit Straßenverkehrsdelikten und die Erleichterung der Strafzurückstellung
bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern umgesetzt werden.