Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung

In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beitragsentlastung der Versicherten
in der gesetzlichen Krankenversicherung sind u. a. folgende Maßnahmen
vorgesehen:

  • Ab dem 1.1.2019 sollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
    wie auch der bisherige Zusatzbeitrag in gleichem Maße – also je zur
    Hälfte – von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden.
  • Für hauptberuflich selbstständige Kleinunternehmer soll ab dem
    1.1.2019 die Grundlage zur Bemessung des Mindestbeitrags halbiert werden.
    Das würde im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich
    1.141,88 € (anstatt 2.283,75 €) entsprechen, was einen durchschnittlichen
    Mindestbeitrag von monatlich 171,28 € bedeuten würde.
  • Laut den Planungen sind für die Finanzreserven der Krankenkassen gesetzlich
    definierte Höchstgrenzen vorzusehen und Abbaumechanismen zu schaffen,
    damit überschüssige Mittel der Gesundheitsversorgung zugeführt
    und die Zusatzbeiträge stabilisiert beziehungsweise gesenkt werden können.