Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Im Durchschnitt verdienen Frauen immer noch weniger als Männer. Mit dem
von der Bundesregierung beschlossenen "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit
zwischen Frauen und Männern" soll diese Lohndifferenz nun beseitigt
und die Transparenz von Entgeltregelungen gefördert werden.

Frauen und Männer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen
künftig ein individuelles Auskunftsrecht erhalten, um ihre eigene Entlohnung
mit der Entlohnung von Kollegen beziehungsweise Kolleginnen mit gleicher Tätigkeit
vergleichen zu können. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf
das konkrete Entgelt einzelner Mitarbeiter, sondern auf ein durchschnittliches
monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen
oder vergleichbaren Tätigkeiten.

In tarifgebundenen Unternehmen soll der Auskunftsanspruch i. d. R. über
die Betriebsräte wahrgenommen werden. In Betrieben ohne Betriebsrat und
ohne Tarifvertrag können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt
an den Arbeitgeber wenden.

Des Weiteren werden private Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihre Vergütungsstrukturen
zu überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend zu
gestalten. Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) ab 500
Beschäftigten müssen nach dem Gesetz regelmäßig über
Maßnahmen zur Entgeltgleichheit und zur Gleichstellung im Unternehmen
berichten.