Höhere Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2017

Höhere Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2017

Seit 1.7.2017 gilt die neue Pfändungstabelle nach der Zivilprozessordnung.
Der unpfändbare Grundbetrag ist auf 1.133,80 Euro/Monat (vorher: 1.073,88
€/Monat) gestiegen.

Ist der Schuldner bzw. die Schuldnerin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet,
erhöht sich der unpfändbare Betrag entsprechend der Unterhaltsberechtigten.
Bei einer Unterhaltspflicht für eine Person darf ein zusätzlicher
Betrag von 426,71 €/Monat (bis 30.6.2017: 404,16 €/Monat) nicht gepfändet
werden, für die zweite bis fünfte Person jeweils zusätzlich 237,73
€/Monat (bis 30.6.2017: 225,17 €/Monat).