Kapitalausstattung von GmbH soll verbessert werden
Das Bundeskabinett hat am 14.9.2016 den "Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung
der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften" beschlossen.
Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung und das weitere
Wachstum von Kapitalgesellschaften verbessert werden. Vor allem junge Unternehmen
mit innovativen Geschäftsmodellen sollen – durch Verbesserung ihrer Finanzierungsmöglichkeiten
– profitieren.
Seit 2008 ist die Nutzung von Verlustvorträgen nach einem Gesellschafterwechsel
(Mantelkauf) eingeschränkt. Künftig soll die steuerliche Verrechnung
von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Unternehmen,
die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern
angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste bei Anteilserwerben unter
bestimmten Voraussetzungen (sog. schädlicher Beteiligungserwerb) auf Antrag
weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben
Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen.
Das Gesetz soll rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft treten. Der Antrag kann
voraussichtlich erstmals für nach dem 31.12.2015 erfolgende Beteiligungserwerbe
gestellt werden.