Um einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der
Luft zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mithilfe des
Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Pkw
mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb mit einer Prämie
zu fördern.
Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb
gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen
wurden. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser
Mittel, längstens bis zum 31.12.2025. Sobald die zur Verfügung stehenden
Mittel ausgeschöpft sind, können nach Informationen der Bundesregierung
keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften
und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten,
das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.
Anmerkung: Künftig werden – unter weiteren Voraussetzungen – auch
junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmen- noch als Dienstwagen
des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung
eine Umweltprämie erhalten. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen
Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste)
befinden.