Kein Anspruch auf die Riester-Zulage für Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke
Unbeschränkt steuerpflichtige Personen haben nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes
einen Anspruch auf Altersvorsorgezulage als unmittelbar Berechtigte.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in seiner Entscheidung vom 6.4.2016
gehören jedoch nicht zum Kreis der Begünstigten u. a. Selbstständige,
die sich eine eigene private Altersvorsorge aufbauen und die in einer berufsständischen
Versorgungseinrichtung Pflichtversicherten.
Anmerkung: Gegen die BFH-Entscheidung wurde nunmehr Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az: 2 BvR 1699/16).