Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte
die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude
mit größeren Parkplätzen mit sich bringt.
Bei einem Neubau beziehungsweise größerer Renovierung von Gebäuden
mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig
Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden
mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1.1.2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude
mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.
Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen