Müssen Reiseveranstalter Insolvenz anmelden, sollen nach dem Willen der
Bundesregierung Reisende künftig umfassend abgesichert sein. Diese vollumfängliche
Absicherung soll aus drei Elementen bestehen:
Im Insolvenzfall soll dann zunächst die jeweilige vom Reiseveranstalter
geleistete Sicherheit verwertet werden, erst danach kann auf das Fondskapital
zurückgegriffen werden. Letzte Sicherheit sollen dann die Rückdeckungsversicherung
und/oder die Kreditzusagen bieten.
Nur durch Einzahlungen in den neuen Pflichtfonds sind sämtliche Risiken
bei Insolvenz des Reiseveranstalters abgedeckt. Reiseveranstalter, die nicht
über den Fonds abgesichert sind, sollen keine Pauschalreisen anbieten können.