Mietpreisbremse wurde verschärft

Mietpreisbremse wurde verschärft

In der Oktober-Ausgabe 2018 hatten wir bereits über die geplanten Änderungen
bei der Mietpreisbremse berichtet. Der Bundesrat hat nun die Regelungen gebilligt,
sodass diese einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Vermieter müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert
    und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse
    vorliegt.
  • Künftig reicht eine einfache Rüge, um zu viel gezahlte
    Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die
    verlangte Miete zu hoch ist.
  • Bei der Modernisierungsumlage können Vermieter künftig
    nur noch 8 % auf die Miete umlegen. Laut Gesetzesbeschluss gilt diese Regelung
    bundesweit und nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur in Regionen
    mit angespanntem Wohnungsmarkt. Neu ist auch die Geltung einer absoluten Kappungsgrenze
    bei der Mieterhöhung nach Modernisierung. Der Vermieter darf die Miete
    um nicht mehr als 3 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren
    erhöhen.
  • Um das sogenannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden,
    wird es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße
    bestraft.