Die gesetzlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen, insbesondere die Ersetzung
der ehemaligen lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag, haben nach
Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich keine Auswirkungen auf die
umsatzsteuerrechtlichen Regelungen.
Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen
Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen sind, bestimmt sich nach den lohnsteuerrechtlichen
Grundsätzen.
Anmerkung: Das Bundesfinanzministerium lässt eine Aufteilung der
Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen in zum Teil unternehmerisch
und zum Teil privat veranlasst nicht zu. Diese negative Sichtweise des Ministeriums
ist jedoch gerichtlich noch nicht überprüft.