1. Januar 2017
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.8.2016 ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der überlebende Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht wie ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Steuerklasse I fällt und ihm auch kein Freibetrag zusteht. Das Grundgesetz (GG) gebietet keine Gleichbehandlung zwischen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften […]